Der Sozialatlas des Landkreises Garmisch-Partenkirchen
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Pflege-Neuausrichtungsgesetz

In den kommenden Jahren werden immer mehr Menschen auf Pflege angewiesen sein. Daher ist eine Pflegeversicherung notwendig, die auf den demographischen Wandel reagiert. Zu diesem Zweck hat die Bundesregierung das sogenannte Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) auf den Weg gebracht, welches die Pflegeversicherung dem demographischen Wandel anpasst.

Das PNG ist seit 1. Januar 2013 vollständig in Kraft. Sowohl Pflegebedürftige als auch Angehörige profitieren vom neuen Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz.

Insbesondere sieht das PNG eine deutliche Erhöhung der Leistungen für demenziell Erkrankte in ambulanter Versorgung vor, sowie eine Ausweitung der Gestaltungs- und Wahlmöglichkeiten für Pflegebedürftige und deren Angehörige.

Darüber hinaus wird mit dem PNG die freiwillige private Vorsorge erstmals staatlich gefördert. Durch die Förderung privater Pflege-Zusatzversicherungen werden Bürgerinnen und Bürger dabei unterstützt, für den Fall der Pflegebedürftigkeit vorzusorgen. Dies wird dazu beitragen, dass Pflege langfristig finanzierbar bleibt.

Informationen im Internet:
Bundesministerium für Gesundheit: www.bmg.bund.de/pflege