1.5.3 Kinderbetreuungskosten
Erwerbstätige Alleinerziehende und Paare, bei denen beide Partner erwerbstätig sind, können für ihre Kinder von der Geburt bis zum 14. Lebensjahr zwei Drittel der Kinderbetreuungskosten, bis max. 4000 Euro pro Kind und Jahr, als Werbungskosten oder Betriebsausgaben von der Steuer absetzen.
Finanzamt Garmisch-Partenkirchen (Visitenkarte öffnen) Servicezentrum Von-Brug-Str. 5 82467 Garmisch-Partenkirchen Tel.: 08821/700 111 E-mail: poststelle@fa-gap.bayern.de Internet: www.finanzamt.bayern.de/garmisch-partenkirchen
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