1.1 Kindergeld
Kindergeld wird für alle Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt, die in Deutschland einen Wohnsitz haben oder sich hier gewöhnlich aufhalten. Für ein über 18 Jahre altes Kind kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld geleistet werden, wenn es sich in einer Berufsausbildung befindet. Für arbeitslose Kinder kann Kindergeld bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gezahlt werden. Für Kinder mit Behinderung wird es ohne Altersbegrenzung gezahlt.
Die Höhe des aktuellen Kindergeldes erfahren Sie über die Familienkasse. Es wird an die Person ausgezahlt, in deren Obhut sich das Kind befindet. Lebt das Kind mit beiden Eltern zusammen, können diese bestimmen, wer von ihnen das Kindergeld erhalten soll.
Broschüren: „Merkblatt Kindergeld“ erhältlich über www.familienkasse.de oder im Arbeitsamt in Garmisch-Partenkirchen und in den Schwangerschaftsberatungsstellen im Landkreis.
Familienkasse Kempten (Visitenkarte öffnen) Rottachstraße 26 87439 Kempten E-mail: Familienkasse-Kempten@arbeitsagentur.de Internet: www.arbeitsagentur.de
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