3.3 Leistungen zur Eingliederung in Arbeit
Sowohl das Arbeitsamt, als auch das Jobcenter bieten verschiedene beschäftigungsfördernde Leistungen an. Diese werden individuell mit dem zuständigen Arbeitsvermittler erarbeitet.
Zu den einzelnen Förderarten, auf die jedoch kein Rechtsanspruch besteht, kann beim Arbeitsamt und Jobcenter ausführliches Informationsmaterial erfragt werden.
Grundsätzlich muss für diese Leistungen ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I oder II bestehen.

Agentur für Arbeit (Visitenkarte öffnen) Arbeitsvermittlung Chamonixstr. 3 – 9 82467 Garmisch-Partenkirchen 01801/55 51 11 E-mail: garmisch@arbeitsagentur.de Internet: www.arbeitsagentur.de
Jobcenter Garmisch-Partenkirchen (Visitenkarte öffnen) Arbeitsvermittlung Bahnhofstr. 35 a 82467 Garmisch-Partenkirchen Tel.: 08821/96 68 50 Fax: 01801/00 29 14 50 071 E-mail: Jobcenter-garmisch-partenkirchen@jobcenter-ge.de Internet: www.arbeitsagentur.de
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