Der Sozialatlas des Landkreises Garmisch-Partenkirchen
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3.3 Leistungen zur Eingliederung in Arbeit

Sowohl das Arbeitsamt, als auch das Jobcenter bieten verschiedene beschäftigungsfördernde Leistungen an. Diese werden individuell mit dem zuständigen Arbeitsvermittler erarbeitet.

Zu den einzelnen Förderarten, auf die jedoch kein Rechtsanspruch besteht, kann beim Arbeitsamt und Jobcenter ausführliches Informationsmaterial erfragt werden.

Grundsätzlich muss für diese Leistungen ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I oder II bestehen.

Agentur für Arbeit (Visitenkarte öffnen)
Arbeitsvermittlung
Chamonixstr.  3 – 9
82467 Garmisch-Partenkirchen
01801/55 51 11
E-mail: garmisch@arbeitsagentur.de
Internet: www.arbeitsagentur.de

Jobcenter Garmisch-Partenkirchen (Visitenkarte öffnen)
Arbeitsvermittlung
Bahnhofstr. 35 a
82467 Garmisch-Partenkirchen
Tel.: 08821/96 68 50
Fax: 01801/00 29 14 50 071
E-mail: Jobcenter-garmisch-partenkirchen@jobcenter-ge.de
Internet: www.arbeitsagentur.de