3.1 Arbeitslosengeld
Anspruch auf Arbeitslosengeld haben Arbeitnehmer/innen, die arbeitslos sind, sich persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben und die Anwartschaftszeiten erfüllen.
Arbeitslos ist, wer nicht oder nur in einem Umfang von weniger als 15 Stunden wöchentlich beschäftigt oder selbstständig tätig ist. Er oder sie muss eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden umfassende Beschäftigung suchen.
Weitere Voraussetzungen sind, dass die Arbeitslosen sich selbst um Arbeit bemühen und sich den Vermittlungsbemühungen der Agenturen für Arbeit zur Verfügung stellen.
Die Anwartschaftszeit hat erfüllt, wer innerhalb einer Frist von 2 Jahren vor der Meldung zur Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate aufgrund einer Beschäftigung oder aus sonstigen Gründen (z. B. Bezug von Krankengeld) gegenüber der Agentur für Arbeit versicherungspflichtig war.
Agentur für Arbeit (Visitenkarte öffnen) Chamonixstr. 3 – 9 82467 Garmisch-Partenkirchen 01801/55 51 11 E-mail: garmisch@arbeitsagentur.de Internet: www.arbeitsagentur.de
www.bundesrecht.juris.de www.pub.arbeitsamt.de
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