1.6 Teilzeitausbildung
Eine Ausbildung in Teilzeit bietet eine gute Möglichkeit, um Familie und beruflicher Karriere gerecht zu werden. Seit 2005 ist die Teilzeitausbildung gesetzlich geregelt und nach Absprache mit dem Ausbildungsbetrieb grundsätzlich möglich.
Über aktuelle Projekte (sofern vorhanden) informieren das Jobcenter Garmisch-Partenkirchen und die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt.
Beauftrage für Chancengleichheit Agentur für Arbeit Karwendelstr. 1 82362 Weilheim E-mail: holzhauser.adelheid@arbeitsagentur.de Internet: www.arbeitsagentur.de
Jobcenter Garmisch-Partenkirchen (Visitenkarte öffnen) Bahnhofstr. 35 a 82467 Garmisch-Partenkirchen Tel.: 08821/96 68 50 Fax: 01801/00 29 14 50 071 E-mail: jobcenter.garmisch-partenkirchen@jobcenter-ge.de Internet: www.arbeitsagentur.de
www.bmwa.bund.de http://www.muenchen.ihk.de www.good-practice.de
|