Der Sozialatlas des Landkreises Garmisch-Partenkirchen
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1.2 Elterngeld

Wer ein Kind bekommt und zugunsten des Kindes im Beruf pausiert, erhält eine Art Lohnfortzahlung bis zu 67 Prozent des letzten Nettoeinkommens. Das Minimum beträgt 300 Euro, das Maximum 1.800 Euro / Monat.

Das Elterngeld wird von der Geburt eines Kindes an zwölf Monate lang bezahlt. Weitere zwei Monate länger, wenn der Partner ebenfalls seine Arbeitszeit reduziert. Eltern, die auf Teilzeit umstellen, erhalten Elterngeld, wenn die Arbeitszeit nicht über 30 Stunden liegt.

Auf Wunsch erhalten Sie ausführlichere Informationen über die Schwangerenberatungsstellen des Landkreises.

Anträge sind bei den Standesämtern und im Internet unter www.zbfs.bayern.de erhältlich und müssen dann bei einer der beiden Bearbeitungsstellen im Zentrum Bayern Familie und Soziales eingereicht werden. Welche der Stellen für Sie zuständig ist sowie die entsprechende Kontaktadresse erfahren Sie unter dem Punkt 1.2 Elterngeld im Kapitel Geld | Finanzen.

Donum Vitae Schwangerenberatung (Visitenkarte öffnen)
Ludwigstr.59
82467 Garmisch-Partenkirchen
Tel.: 08821/94 31 330
E-mail: garmisch@donum-vitae-bayern.de
Internet: www.garmisch.donum-vitae-bayern.de

Sozialdienst Katholischer Frauen Schwangerenberatung (Visitenkarte öffnen)
Parkstr. 9
82467 Garmisch-Partenkirchen
Tel.: 08821/96 67 240
E-mail: mueller@skf-garmisch.de
Internet: www.skf-garmisch.de

Staatlich anerkannte Schwangerenberatungsstelle (Visitenkarte öffnen)
Gesundheitsamt
Partnachstraße 26
82467 Garmisch-Partenkirchen
Tel.: 08821/751 509
E-mail: schwanger-in-gap@LRA-GAP.de
Internet: www.schwanger-in-gap.de

 

den Anspruch auf Elterngeld selbst ermitteln unter
www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner/